Abgeschlossenheitsbescheinigung
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus baulich eigenständig und nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als abgeschlossen gelten. Sie verfügen über einen separaten Zugang und sind rechtlich als einzelne Einheiten definiert.
Bedeutung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Diese Bescheinigung ist essenziell, da sie die rechtliche und bauliche Trennung von Wohnungen in einem Gebäude bestätigt, was für Eigentümer und Käufer grundlegend ist, um Eigentumsrechte klar zu definieren.
Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
Das zuständige Bauaufsichtsamt erteilt diese Bescheinigung nach Überprüfung, dass die Wohnungen die Anforderungen des WEG erfüllen.
Kriterien für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauliche Trennung von anderen Wohneinheiten
- Eigenständiger, abschließbarer Zugang
- Einhaltung baurechtlicher Normen
- Sicherheit und Nutzbarkeit der Wohnungen
Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Antragstellung erfordert eine formlose Einreichung relevanter Dokumente wie Baupläne und Genehmigungen beim Bauaufsichtsamt. Die Überprüfung des Antrags umfasst die Vollständigkeit und Konformität der Unterlagen mit dem Baurecht.
Wer benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eigentümer und Bauherren benötigen diese Bescheinigung beim Verkauf oder bei der Übergabe von Immobilien sowie bei Renovierungen, um den behördlichen Nachweis der Einhaltung baulicher Vorschriften zu führen. In einigen Bundesländern ist sie vor dem Bezug einer Immobilie verpflichtend.